Foto©Zerbor - stock.adobe.com
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Dürfen Selfies oder sonstige Fotos, die ein Tattoo zeigen, gepostet werden? Sie sind eine Form von Kunst und es gibt berühmte Erfinder wie Don Ed Hardy, der seine Motive als Modemarke 2004 lizenzieren ließ; also treten auch urheberrechtliche Fragen auf.

Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer vom Institut für Medien- und Kommunikationsrecht von der Universität Köln erläutert diese Sachlage.

Darf ein Tattoo-Künstler Motive seines Konkurrenten übernehmen und sie ebenfalls stechen? Darf ein Modelabel auch ohne Lizenz originelle Tattoos auf T-Shirts oder Hemden drucken? Darf der Tätowierte das ihm gestochene Bild öffentlich zeigen oder als Selfie in Sozialen Medien posten?

„Urheberrechtlich sind die Fragen etwas heikel, aber lösbar“, sagt Peifer.

Individuelle Motive sind rechtlich geschützt. Das Motiv gehört zunächst demjenigen, der es stechen soll. Auch der Kunde benötigt eine Erlaubnis, wenn er es öffentlich wiedergeben möchte. Die Anforderungen an diese Lizenz erfordern keine notarielle Beglaubigung. Da reicht eine mündliche – auch eine Willenserklärung beinhaltende Vereinbarung reicht. Ob sie vorliegt, muss typischerweise der Kunde, nicht der Künstler beweisen. Der Beweis wird aber ohne weiteres gelingen, denn ohne Vereinbarung mit dem Studiobetreiber wäre das Tattoo nicht auf dem Körper des Kunden.

Allgemein bekannte Motive, wie Schnörkel, Herzmotive oder ähnliches dürfen von jedem gestochen werden.

Dass ein gestochenes Tattoo üblicherweise diejenigen Nutzungen erlaubt, mit denen der Künstler (heute) rechnen muss, also auch Fotos in Sozialen Medien, sei nicht allzu schwer zu begründen, so Professor Peifer.

Wie begründet sich das? „Die Generation, die sich tätowieren lässt, ist überwiegend jung, selbstdarstellungsfreudig und in sozialen Medien engagiert. Man präsentiert sich und den Körperschmuck. Die Tattooszene hat sich gerade auch auf diese Generation eingestellt. Der Künstler wird wissen, und er wird damit rechnen, dass man Tattoos eben auch zeigen möchte, auch einer breiteren Öffentlichkeit und auch und gerade in seinen Social Media Profilen.“

Wer sein Tattoo vermarktet, indem er T-Shirts davon drucken lässt, verlässt den Inhalt der üblichen Lizenz und benötigt eine besondere Gestattung. Wer als Tattoo-Künstler die Motive seines Konkurrenten übernimmt, begeht eine Urheberrechtsverletzung, die auch verfolgbar ist.

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