Foto ©merklicht.de - stock.adobe.com
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Sie liegen in der Nähe von Ausgängen oder Treppenhäusern, sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht – Frauenparkplätze gibt es inzwischen in fast jedem Parkhaus. Doch dürfen auch Männer Frauenparkplätze nutzen – zum Beispiel, wenn das Parkhaus voll ist? Oder droht dann ein Strafzettel? Nein, tut es nicht. Aber über die Hälfte der deutschen Autofahrer-innen geht davon aus, dass auf Frauenparkplätzen nur Frauen parken dürfen.

„Verboten ist das Parken für Männer hier nicht“, erläutert Anka Jost von der R+V24. „Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Frauenparkplätze. Also winkt auch kein Strafzettel.“ Sehr wohl kann der Parkhausbetreiber unberechtigt Parkende aber von diesen Plätzen verweisen.

„Es ist zwar wenig rücksichtsvoll, wenn Männer auf diesen Plätzen parken,“ sagt Anka Jost. „Eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung ist es jedoch nicht.“

Aber der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Hausverbot erteilen, weil die Parkenden gegen die Nutzugsordnung des Parkhauses verstoßen. „Das Gleiche gilt für Mutter-Kind-Parkplätze, wie man sie bei vielen Supermärkten findet“, so Anka Jost. „Diese sollen Eltern das Herausheben von Kleinkindern erleichtern und sind deshalb breiter angelegt.“ Wer hier nur aus Bequemlichkeit parkt, riskiert zwar kein „Knöllchen“, kann aber des Platzes verwiesen werden. Nicht zuletzt lautet die Grundregel im Straßenverkehr in der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. „Dies sollten Autofahrer auch in punkto Parkplätze berücksichtigen“, findet Jost.

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