Foto © Kidsada Manchinda (AEyZRiO)-stock.adobe.com
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Die Digitalisierung betrifft nicht nur Autos oder Maschinen in den Fabriken. Auch die Kinderzimmer werden digitaler. Günter Martin, der Internetexperte vom TÜV Rheinland rät deshalb: „In allererster Linie sollten Eltern – wie bei anderen vernetzten Haushaltsgeräten auch – auf den Datenschutz achten.“

Günter Martin (Chief Technical Officer im Global Centre of Excellence IoT Privacy) TÜV Rheinland

Neue Babyfone übertragen Bilder übers Internet mittels Webcam aufs Smartphone der Eltern. Sie reagieren auf Geräusche und Bewegung, spielen Wiegenlieder und haben eine Gegensprechfunktion. Mittlerweile gibt es sogar einen Geruchssensor, der auf zu wechselnde Windeln aufmerksam macht.

„Wenn die Geräte Daten ins Internet übertragen – und das ist bei den neuen technischen Geräten meistens die Regel – sollten Käufer sich auf jeden Fall mit der Datenschutzerklärung befassen“, betont der Experte.

Seine oberste Regel: „Immer ein sicheres Passwort vergeben.“ Gleiches gilt für den Gebrauch von Konsolen oder intelligentem Spielzeug wie Kuscheltiere oder Roboter, die mit dem Internet verbunden sind und mit den Kindern kommunizieren.

Weitere Infos über die Prüfungen des TÜV. Hier ein interessantes Video zur Prüfung von Sommerrodelbahnen.

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