Foto - ©freshidea - stock.adobe.com
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Frauen erhalten leichter Asyl, wenn die darüber urteilende Person hauptsächlich Anträge von Männern bearbeitet. Das ist das Ergebnis einer Studie der Unis Wien und Mannheim.

„Insgesamt finden wir deutliche empirische Belege, dass das Geschlecht des Antragstellers Einfluss darauf hat, ob der Antrag positiv beschieden wird. Und auch das Geschlecht des Richters hat einen gewissen Einfluss“, erklärt Martin Haselmayer, Politikwissenschafter an der Universität Wien.

Die Forscher haben mehr als 40.000 richterliche Entscheidungen über Asylanträge in Österreich ausgewertet, die eine randomisierte Zuweisung der Sachverhalte an die Richter aufweisen. Unabhängig vom entscheidungserheblichen Sachverhalt zeigte sich, dass Richter, die vornehmlich Fälle männlicher Antragsteller bearbeiteten, eher zu Gunsten von Frauen entschieden. Bei Richtern mit einer annähernd ausgeglichenen Verteilung von weiblichen und männlichen Antragstellern zeigten sich keinerlei geschlechtsspezifische Unterschiede.

„Wenn ein Richter – egal ob Mann oder Frau – vorwiegend mit männlichen Antragstellern zu tun hatte, erhöhte das die Chancen weiblicher Antragsteller um rund 17 Prozentpunkte. Bei Richtern, die bei ihren Fällen mit einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis zu tun hatten, hatten Frauen dagegen keinen messbaren Vorteil“, fasst Alejandro Ecker von der Universität Mannheim zusammen.

Frauen urteilten etwas großzügiger
Richterinnen sind generell eher geneigt, Asyl zu gewähren, als ihre männlichen Kollegen. Bei Richterinnen lag die Chance auf eine positive Entscheidung um rund neun Prozentpunkte höher – und zwar für Antragsteller beiderlei Geschlechts.

Richter urteilten der Studie zufolge insgesamt etwas strenger, seien bezüglich des Geschlechts jedoch ebenfalls grundsätzlich neutral. Diese Neutralität funktioniere aber offenbar am besten, wenn bei den zu bearbeitenden Fällen ein annähernd ausgeglichenes Geschlechterverhältnis herrsche, folgern die Autoren der Studie.

Laurenz Ennser-Jedenastik vom Institut für Staatswissenschaft der Universität Wien resümiert, dass Asylanträge von Männern und Frauen unter Umständen ungleich behandelt würden. Das sei in seinen Augen ein Problem, weil Asylentscheidungen Grundrechte sowie den Rechtsstaat als Ganzes beträfen.

Als Lösung schlagen die Autoren vor, Asylanträge und Beschwerden von geschlechterparitätisch besetzen Gremien entscheiden zu lassen. Oder aber das Geschlechterverhältnis in der Fallzuteilung zu berücksichtigen.

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